FV Nominierung

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Die FV wird von der StV nominiert. Dabei lässt sich zwischen der ursprünglichen Nominierung nach der Konstituierung der StV und eventuellen Nachnominierungen unter der StV Periode zu unterscheiden.

Entsendung

Bei der Konstituierung der StV bekommt der Vorsitz ein Formular zur Entsendung der FV. Auf dieses Formular müssen die davor beschlossenen, zukünftigen FV Mandatar*innen geschrieben werden, bevor es beim Sekretariat der ÖH Uni Wien abgegeben wird. Die nominierten FV Personen müssen dann einige Zeit später ebenfalls zu einer Konstituierenden Sitzung.

Nachnominierung

Falls Personen in der FV sitzen, aber während ihrer FV Periode mit dem Studium fertig werden, können sie von ihrer Position zurücktreten um so Platz für neue Studierende in der FV zu machen. Dabei muss tatsächlich die Mandatar*in zurücktreten. Es ist nicht möglich ohne Zustimmung der betreffenden Person als StV Vorsitz umzunominieren. Für den Rücktritt muss entweder ein Brief an das Sekretariat der ÖH Uni Wien geschrieben werden, oder eine E-Mail mit Handysignatur (so zumindest die offizielle Auskunft, in der Realität ist die Handysignatur wohl nicht immer notwendig) an sekretariat@oeh.univie.ac.at. Der Inhalt des Rücktritts soll der Form „Hiermit trete ich, Vorname Nachname, am Datum von der Fakultätsvertretung zurück. Unterschrift“ sein. Nachdem die Person zurückgetreten ist, kann eine neue Person nachnominiert werden. Dazu muss erneut dasselbe Formular wie für die ursprüngliche Entsendung, vom Vorsitz der StV ausgefüllt und zum Sekretariat der ÖH Uni Wien gebracht werden.