Habilitationskommission: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 17. Februar 2024, 11:00 Uhr

Da wir an einer österreichischen Uni studieren, gibt es naturgemäß längst obsolete und veraltete Institutionen zu pflegen. Eine davon ist die Habilitation. Hier werden Allgemeinheiten dazu und besonders unsere Rolle in diesem Prozess erläutert.

Geschichte

Kandidatur und Nominierung

Wie im vorhergehenden Abschnitt erklärt ist die Habilitation ein wichtiger Teil der akademischen Karriere in Österreich. Wenn ein*e Lehrende*r habilitieren will, bewirbt man sich dafür bei der Uni und diese hat die Aufgabe eine Habilitationskommission einzusetzen. Sie ist nicht drittelparitätisch zusammengesetzt: die Professorenkurie hat 3 Sitze und jeweils 1 Sitz entfällt auf die Mittelbaukurie bzw. die Studierenden. Zu jeder Kurie kommt noch ein Ersatzmandat, das ebenfalls besetzt werden muss. Die für Habilitationen verantwortliche Person im RV bekommt dann eine Mail vom Dekanat (diese geht manchmal, aber nicht immer auch an die offizielle StV Adresse) in welcher darum gebeten wird bis zu einer genannten Deadline Mitglied+Ersatz für die Studierenden in die betroffene Habilkommission zu entsenden. Dies kann die verantwortliche Person in einer formlosen Mail ans Dekanat tun. Zumindest muss die Mail allerdings eine Mailadresse bzw. Matrikelnummer der Studierenden die entsandt werden sollen beinhalten. Die Aufgabe der Studierenden in der Kommission ist es die didaktische Eignung der habilitierenden Person zu bewerten, um die wissenschaftlichen Qualifikationen geht es für uns nicht.

Kommission

Ist die Kommission einmal besetzt wird eine konstituierende Sitzung einberufen. Die detaillierten Informationen zu Zeit und Ort bekommen nur noch die Kommissionsmitglieder+Ersatzmitglieder. Anwesend müssen allerdings nur die regulären Mitglieder sein, Ersatz braucht nur dann kommen, wenn das Mitglied keine Zeit hat. In der konstituierenden Sitzung werden ein*e Vorsitzende*r und Schriftführung gewählt, das hat aber nur formalen Charakter und ist nicht wirklich wichtig für die Kommissionsarbeit. Wichtiger ist die Einigung auf Termine für 2 Vorträge. Im Rahmen des Habilverfahrens muss der/die Bewerber*in einen didaktischen und einen wissenschaftlichen, jeweils fakultätsöffentlichen, Vortrag halten. Dabei solltet ihr darauf achten, den didaktischen Vortrag nicht in die Ferien zu legen wenn man das irgendwie vermeiden kann, da dann wesentlich weniger Leute auftauchen werden. Sollten wir keine LV-Evaluierungen oder sonstige Informationen zu früherer Lehre erhalten haben ist hier auch ein guter Ort um darum zu bitten.

Vorträge

Der didaktische Vortrag soll circa auf dem Level des dritten BSc-Jahres sein und ist gedacht um die didaktischen Präsentationsfähigkeiten zu zeigen. Für uns ist es wichtig die Studis in der Kommission möglichst gut zu unterstützen: konkret heißt das, möglichst zahlreich beim Vortrag zu erscheinen und danach an die Verantwortlichen Feedback über den Vortrag zu geben, damit diese mit möglichst viel Erfahrungswerten arbeiten können.

Der wissenschaftliche Vortrag hat für uns eine untergeordnete Rolle, da wir die wissenschaftliche Eignung nicht zu bewerten haben. Natürlich ist aber auch dieser Vortrag öffentlich und jede*r kann da bleiben um ihn sich anzuhören.

Gutachten

Nach den Vorträgen gibt es eine Deadline bis zu der die Studierenden in der Habilkommission ein didaktisches Gutachten schreiben müssen. Dieses ist im Normalfall circa eine A4 Seite lang und sollte sowohl die Informationen über die Lehrerfahrung enthalten und das Feedback zum didaktischen Vortrag aufarbeiten. Vorlagen dazu bekommen die Kommissionsmitglieder von der bei uns für Habilkomissionen verantwortlichen Person, beziehungsweise auf dem Drive (falls der Ordner zum Zeitpunkt des Lesens noch existiert):

https://drive.google.com/drive/folders/1ebmRT7eyVNFm0hkJiEZu-xzb9MOLpP1a?usp=sharing

Unter diesen Vorlagen ist auch eines das negativ ausfiel, daraus kann man also auch ein Beispiel bekommen wie ein sehr schlechter Habilprozess ablaufen kann. Praktisch alle Habilvorträge sind allerdings zufriedenstellend und wir stellen uns nur in absoluten Ausnahmesituationen quer.

Abschluss

Nachdem die Gutachten geschrieben sind und eine Weile im Dekanat einsehbar waren, gibt es noch eine Abschlusssitzung der Habilkommission. Dabei bespricht man die didaktische und wissenschaftliche Eignung und es wird abegstimmt ob man der Habilitation zustimmt. Achtung: die Studierenden sind dabei nicht voll stimmberechtigt - nur bereits habilitierte Mitglieder der Kommission können über die Habilitation entscheiden (ein interessantes Huhn-Ei Problem).