Konsensprinzip: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 17. Februar 2024, 11:00 Uhr
Durch das Konsensprinzip solle für eine Entscheidung so lange diskutiert werden wie nötig, sodass sie von allen anwesenden Mitgliedern eines Plenums mitgetragen werden kann. Falls ein Mitglied einen Entscheidungsentwurf des Plenums nicht mittragen kann, so kann es ein Veto einlegen. So wird signalisiert, dass unbedingt weiter diskutiert werden muss, um die Entscheidung abzuändern, sodass wieder Konsens geschaffen werden kann.