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Die Österreichische |
Die Österreichische Hochschüler*innenschaft ist die Vertretung aller Studierenden. Die Mitgliedschaft ist eine Pflichtmitgliedschaft, d.h. jede*r Student*in ist Mitglied. Sie setzt sich für die Rechte und Interessen der Studierenden ein und bietet zahlreiche Dienstleistungen an. [https://www.oeh.ac.at Ihre Website] |
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Grob |
Grob aufgeteilt ist sie in drei Ebenen: Studienvertretungen (Vertreter*innen einer Studienrichtung), Hochschulvertretung (Vertretung einer gesamten Hochschule) und Bundesvertretung (österreichweit) |
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Alle zwei Jahre |
Alle zwei Jahre wird die ÖH von allen Studierenden gewählt, wobei bei der Wahl eine Stimme pro Ebene abgegeben wird. |
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Die ÖH |
Die ÖH finanziert sich über den ÖH Beitrag, welcher von allen Studierenden am Anfang jedes Semesters zu entrichten ist. |
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Abzüglich des Versicherungsanteils (0.70€) wird der ÖH |
Abzüglich des Versicherungsanteils (0.70€) wird der ÖH-Beitrag wie folgt aufgeteilt: 16% gehen an die Bundesvertretung, 84% an die Hochschulvertretungen und damit auch an die Studienvertretungen. (HSG 2014 §39) |
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Aktuelle Version vom 5. Mai 2025, 11:00 Uhr
Die Österreichische Hochschüler*innenschaft ist die Vertretung aller Studierenden. Die Mitgliedschaft ist eine Pflichtmitgliedschaft, d.h. jede*r Student*in ist Mitglied. Sie setzt sich für die Rechte und Interessen der Studierenden ein und bietet zahlreiche Dienstleistungen an. Ihre Website
Aufbau
Grob aufgeteilt ist sie in drei Ebenen: Studienvertretungen (Vertreter*innen einer Studienrichtung), Hochschulvertretung (Vertretung einer gesamten Hochschule) und Bundesvertretung (österreichweit)
Alle zwei Jahre wird die ÖH von allen Studierenden gewählt, wobei bei der Wahl eine Stimme pro Ebene abgegeben wird.
Finanzierung
Die ÖH finanziert sich über den ÖH Beitrag, welcher von allen Studierenden am Anfang jedes Semesters zu entrichten ist.
Abzüglich des Versicherungsanteils (0.70€) wird der ÖH-Beitrag wie folgt aufgeteilt: 16% gehen an die Bundesvertretung, 84% an die Hochschulvertretungen und damit auch an die Studienvertretungen. (HSG 2014 §39)