ÖH: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Österreichische Hochschüler_innenschaftHochschüler*innenschaft ist die Vertretung aller Studierenden,. dieDie Mitgliedschaft ist eine Pflichtmitgliedschaft, d.h. jederjede*r Student*in ist Mitglied. Sie setzt sich für die Rechte und Interessen der Studierenden ein und bietet zahlreiche Dienstleistungen an. [https://www.oeh.ac.at Ihre Website]
 
== Aufbau ==
Grob aufgetiltaufgeteilt ist sie in drei Ebenen: Studienvertretungen (Vertreter_innenVertreter*innen einer Studienrichtung), Hochschulvertretung (Vertretung einer gesamten Hochschule) und in die Bundesvertretung (österreichweit)
 
Alle zwei Jahre wirwird die ÖH von allen Studierenden gewählt, wobei bei der Wahl eine Stimme pro Ebene abgegeben wird.
 
== Finanzierung ==
Die ÖH finaziertfinanziert sich über den ÖH Beitrag, welcher von allen Studierenden am Anfang jedes Semesters zu entrichten ist.
 
Abzüglich des Versicherungsanteils (0.70€) wird der ÖH -Beitrag aufgeteilt wie folgt aufgeteilt: 16% gehen an die ÖH-Bundesvertretung, 84% an die Hochschulvertretungen und damit auch an die Studienvertretungen. (HSG 2014 §39)

Aktuelle Version vom 5. Mai 2025, 11:00 Uhr

Die Österreichische Hochschüler*innenschaft ist die Vertretung aller Studierenden. Die Mitgliedschaft ist eine Pflichtmitgliedschaft, d.h. jede*r Student*in ist Mitglied. Sie setzt sich für die Rechte und Interessen der Studierenden ein und bietet zahlreiche Dienstleistungen an. Ihre Website

Aufbau

Grob aufgeteilt ist sie in drei Ebenen: Studienvertretungen (Vertreter*innen einer Studienrichtung), Hochschulvertretung (Vertretung einer gesamten Hochschule) und Bundesvertretung (österreichweit)

Alle zwei Jahre wird die ÖH von allen Studierenden gewählt, wobei bei der Wahl eine Stimme pro Ebene abgegeben wird.

Finanzierung

Die ÖH finanziert sich über den ÖH Beitrag, welcher von allen Studierenden am Anfang jedes Semesters zu entrichten ist.

Abzüglich des Versicherungsanteils (0.70€) wird der ÖH-Beitrag wie folgt aufgeteilt: 16% gehen an die Bundesvertretung, 84% an die Hochschulvertretungen und damit auch an die Studienvertretungen. (HSG 2014 §39)